Abrechnung meiner Leistungen

Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung mit Verordnung wird für die Erstkonsultation (osteopathische Diagnostik und Behandlung) ein Betrag von 120,00€ vereinbart.

Folgebehandlungen mit einer möglicherweise  kürzeren Behandlungsdauer (osteopathische Heilbehandlung) werden mit 95,00€ in Rechnung gestellt. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf und dem Beschwerdebild. Das Honorar ist unmittelbar fällig oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die Honorarabrechnung für Heilpraktik/ Osteopathie ohne Verordnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) und kann von den oben genannten Beträgen abweichen.

Als Honorar für physiotherapeutische Behandlungen auf ärztliche Verordnung werden folgende Preise der einzelnen Abrechnungspositionen vereinbart:

Manuelle Therapie (MT): 

Krankengymnastik (KG):

Manuelle Lymphdrainage (MLD):

Klassische Massage Therapie (KMT):

Krankengymnastisches Gerätetraining (KGG):

Chirotherapie (CHI):

Traktion/ Extension/ Schlingentisch (TR/ EXT/ ST):

Unterwasserbettmassage (UWM):

Fango (FA):

Naturmoor (NM):

Wärmetherapie (WT):

Eisanwendung (Kryo):

Elektrotherapie (ET):

37,00€

32,00€

36,00€

26,00€

48,00€

23,00€

11,00€

30,00€

20,50€

47,80€

12,50€

12,90€

8,20€